Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 29.06.1993

Rechtsprechung
   BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1557
BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 (https://dejure.org/1993,1557)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 (https://dejure.org/1993,1557)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 (https://dejure.org/1993,1557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rhetorikseminar für Betriebsräte - Ersatz von durch Schulungsveranstaltungen entstandenen Kosten - Erforderlichkeit der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
    Rhetorikseminar für Betriebsräte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
    Schulungsveranstaltung: Keine Erforderlichkeit einer Schulung von Betriebsräten (auch in herausgehobener Funktion) in Rhetorik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 190
  • BB 1994, 139
  • DB 1994, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Beschwerdegericht ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.).

    Danach ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nur dann für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen und demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können; Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 16. März 1988, aaO).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter dem im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988, aaO).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93
    Im Beschluß vom 6. November 1973 (BAGE 25, 357 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht eingehend begründet, warum eine Schulungsveranstaltung "Diskussion, Versammlung und Verhandlungstechnik" nicht als erforderlich angesehen werden kann.
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Zu denken ist etwa an Schulungsveranstaltungen über die Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 670/94 - zu 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 125; anders noch 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - zu B 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 120; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - zu II 3 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 91 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 116) .
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen worden sind (vgl. BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 126, zu B 2 a der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 91 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 115, zu II 2 a der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BAG Beschluß vom 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - NZA 1995, 381 [BAG 14.09.1994 - 7 ABR 27/94]; BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Die Thematik der vorliegenden Schulungsveranstaltung sei insofern insbesondere mit Schulungen zur Verbesserung von Sprech- und Argumentationstechniken vergleichbar, deren Erforderlichkeit der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1993 (aaO) ebenfalls verneint habe.

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Das reicht zur Begründung einer Erforderlichkeit jedoch nicht aus (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94

    Fachliteratur für den Betriebsrat

    Ebenso wie für den Bereich von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG hat er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, aaO., zu III 3 a dd der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).

    Deren Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 -, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 14.09.1994 - 7 ABR 27/94

    Kostentragung für Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Anwendung des Rechtsbegriffes durch das Beschwerdegericht ist deshalb in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.; BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Vielmehr muß er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und die des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - und BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 -, jeweils aaO).

    Der erkennende Senat hat erst kürzlich die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar "Sprechwirksamkeit - ich als Interessenvertreter in Rede und Gespräch" als nicht im Sinne von § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1 BetrVG erforderlich angesehen (Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).

  • LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01

    Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung

    Kenntnisse, die nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. für den Bereich des § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG 1972: BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94, Leitsatz und unter 1. a) der Gründe, EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 125, 1 ; BAG vom 14.09.1994 - 7 ABR 27/94, B. 2. der Gründe, NZA 1995, 381, 381 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 120, 1 f.; BAG vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93, II. 2. b) der Gründe, NZA 1994, 190, 190 = AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 927; BAG vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87, II. 1. der Gründe, AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 797).

    Ausschlaggebend ist bei der Bestimmung des Erforderlichen vielmehr der Standpunkt eines vernünftigen Dritten, wobei sich die gerichtliche Kontrolle der Entscheidung der Schwerbehindertenvertretung darauf beschränkt, zu überprüfen, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung in Bezug auf § 37 BetrVG 1972: BAG vom 14.09.1994 - 7 ABR 27/94, B. 2. der Gründe, AP Nr. 99 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 638; BAG vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93, II. 2. b) der Gründe, NZA 1994, 190, 190 = AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 927; GK-Wiese, 6. Auflage, § 37 BetrVG 1972, Rz. 181 m. w. N.).

  • LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsräte mit dem Thema

    Vielmehr muss er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und die des Betriebsrates und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - NZA 1995, 1036; BAG vom 14.09.1994 - 7 ABR 27/94 - EzA Nr. 120 zu § 37 BetrVG 1972; BAG vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA Nr. 116 zu § 37 BetrVG 1972; BAG vom 16.03.1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder zum

    Die Erforderlichkeit bemisst sich nach gegenwärtigen, konkreten Bedürfnissen der Arbeit des Betriebsrats (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 f.; 14.9.1994, NZA 1995, 381; 20.10.1993, NZA 1994, 190; 16.3.1988, NZA 1988, 875).

    Für die Beurteilung ist der Maßstab eines "vernünftigen Dritten" in der Rolle des Betriebsrats aus der Perspektive zum Zeitpunkt der Beschlussfassung beachtlich (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 [1037]; 20.10.1993, NZA 1994, 190).

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer eintägigen

    Kenntnisse, die für den Betriebsratarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 116; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - Pressemitteilung Nr. 42/03).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung ebenfalls getroffen hätte (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - a. a. O.; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - a. a. O.).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

  • LAG Hamburg, 22.03.1994 - 6 Sa 88/93

    Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Vergütungsanspruch; Abtretung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2009 - 2 TaBV 36/08

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied, einfaches

  • LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07

    Schulung kommunikativer Fähigkeiten

  • VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 558/04

    Personalrat; Teilnahme an einem Rhetorikseminar

  • LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00

    Fortzahlung des Arbeitsentgelts und die Erstattung der Fahrtkosten eines

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2004 - 16 Sa 142/04

    Erforderlichkeit von Schulungen örtlicher Betriebsratsmitglieder bei einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.1999 - 4 TaBV 29/98

    Schulungskosten für Betriebsratsseminar; Für Betriebsratsarbeit erforderliche

  • LAG Düsseldorf, 30.09.1997 - 8 TaBV 44/97

    Betriebsrat: Anspruch auf Fachliteratur

  • LAG Hamm, 25.01.1995 - 3 TaBV 91/94

    Betriebrat: Schulung - Notwendigkeit der Teilnahme an einem Seminar "Der

  • BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94

    Kosten auswärtiger Sitzungen einer Hauptbetriebsvertretung - Übernahme von

  • LAG Hamm, 13.07.1994 - 3 TaBV 171/93

    Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Kostenerstattung; Schulung; Weiterbildung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3693
LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92 (https://dejure.org/1993,3693)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92 (https://dejure.org/1993,3693)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 13 TaBV 158/92 (https://dejure.org/1993,3693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Arbeitszeit: Mitbestimmung des Betriebsrates bei Schichtabsagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 139
  • BB 994, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Dagegen ist eine Tarifbestimmung, die das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers wieder herstellt, keine Tarifnorm im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz Betriebsverfassungsgesetz , so dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz in diesem Falle bestehen bleibt (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.04.1989 - 1 ABR 100/87 -, EzA § 87 BetrVG 1972, Nr. 13).

    Die notwendige Mitbestimmung nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz wird nicht verdrängt, wenn dem Arbeitgeber durch die Tarifnorm lediglich ein einseitiges Bestimmungsrecht zugewiesen wird (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.04.1989 - 1 ABR 100/87 -, EzA § 87 BetrVG 1972, Nr. 13).

    Denn durch den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18.04.1989 - 1 ABR 100/87 - (EzA § 87 BetrVG 1972, Nr. 13) ist klargestellt worden, dass derartige Tarifnormen, die eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nicht dahin regeln, dass das einseitige Bestimmungsrecht des Arbeitgebers beseitigt wird, sondern dahin, dass das einseitige Bestimmungsrecht wiederhergestellt wird, keine Tarifnormen im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz Betriebsverfassungsgesetz sind.

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 412/81

    Anspruch auf Krankenlohn

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Absage einer Schicht ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.07.1977 - 1 AZR 336/75 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972, Kurzarbeit; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.1984 - 5 AZR 412/81 -, EzA § 1 LohnFG Nr. 71; Klebe in DKKS, Betriebsverfassungsgesetz , 3. Aufl., § 87 Rdn. 88; FAKH, Betriebsverfassungsgesetz , 17. Aufl., § 87 Rdn. 45; Hess-Schlocherer/Glaubitz, Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., § 87 Rdn. 194; Stege/Weinspach, Betriebsverfassungsgesetz , 6. Aufl., § 87 Rdn. 73).
  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Verstoß des Arbeitgebers so erheblich war, dass unter Berücksichtigung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit die Anrufung des Arbeitsgerichts durch den Betriebsrat als gerechtfertigt erscheint (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 65/88 -, EzA § 87 BetrVG , Betriebliche Ordnung Nr. 13).
  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Dem entspricht es auch, wenn das Bundesarbeitsgericht neben einem auf Unterlassung gerichteten Hauptantrag einen auf Feststellung des umstrittenen Mitbestimmungsrechts gerichteten Hilfsantrag als zulässig angesehen hat (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26.03.1991 - 1 ABR 26/90 -, EzA § 87 BetrVG 1972, Überwachung Nr. 1).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begeht ein Arbeitgeber keinen groben Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz , wenn er in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertritt (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 -, AP, Nr. 76 zu § 99 Betriebsverfassungsgesetz 1972; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.04.1991 - 1 ABR 49/90 -, EzA § 98 BetrVG 1972, Nr. 7).
  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Erforderlich ist allerdings, dass die Rechtslage sowohl ungeklärt als auch schwierig ist (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.07.1991 - 1 ABR 69/90 -, EzA § 87 BetrVG 1972, Arbeitszeit Nr. 48, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begeht ein Arbeitgeber keinen groben Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz , wenn er in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertritt (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 -, AP, Nr. 76 zu § 99 Betriebsverfassungsgesetz 1972; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.04.1991 - 1 ABR 49/90 -, EzA § 98 BetrVG 1972, Nr. 7).
  • BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Absage einer Schicht ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.07.1977 - 1 AZR 336/75 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972, Kurzarbeit; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.1984 - 5 AZR 412/81 -, EzA § 1 LohnFG Nr. 71; Klebe in DKKS, Betriebsverfassungsgesetz , 3. Aufl., § 87 Rdn. 88; FAKH, Betriebsverfassungsgesetz , 17. Aufl., § 87 Rdn. 45; Hess-Schlocherer/Glaubitz, Betriebsverfassungsgesetz , 4. Aufl., § 87 Rdn. 194; Stege/Weinspach, Betriebsverfassungsgesetz , 6. Aufl., § 87 Rdn. 73).
  • ArbG Bochum, 23.06.1992 - 2 BV 62/92
    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 23.06.1992 - 2 BV 62/92 - abzuändern und die Anträge abzuweisen.
  • ArbG Aachen, 07.06.1989 - 3 BV 37/88
    Auszug aus LAG Hamm, 29.06.1993 - 13 TaBV 158/92
    Das Landesarbeitsgericht hat zu Informationszwecken die Akte 3 BV 37/88 - Arbeitsgericht Aachen - beigezogen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht